1. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Unternehmensberatung Rheinland Consulting, vertreten durch Markus Grabowski, Heilsbachstraße 24, 53123 Bonn (im Folgenden „Anbieter“) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „Kunde“, gemeinsam auch „Parteien“), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Online-Marketing, Recruiting, leistungsorientiertes Marketing, Zielgruppengewinnung, Social-Media-Marketing und Consulting (nachfolgend „Leistungen“), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Personalmaschine ist eine Marke des Anbieters.
1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise an Gewerbetreibende. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen oder geschäftlichen Zweck in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5. Soweit nachfolgend das generische Maskulinum verwendet wird, geschieht dies ausschließlich aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und ohne Wertung.
2. Leistungen
2.1. Der Anbieter ist darauf spezialisiert, durch Online- und leistungsorientiertes Marketing Reichweite, Anfragen, Bewerbungen oder Leads zu generieren und damit verbundene Recruiting- und Beratungsleistungen zu erbringen.
2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Beauftragt der Kunde den Anbieter, Online-Werbeanzeigen in seinem Namen oder für sein Unternehmen zu schalten, erteilt er dem Anbieter die hierfür erforderliche Befugnis.
2.3. Der Kunde bestimmt das Werbebudget, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, können Werbekosten unmittelbar zwischen Anbieter und Werbeplattform oder über den Anbieter abgerechnet werden. Der Kunde trägt sämtliche vereinbarten Werbekosten.
2.4. Soweit im individuellen Angebot oder Vertrag keine konkrete Garantie ausdrücklich vereinbart ist, schuldet der Anbieter keinen bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg. Ausdrücklich vereinbarte Exklusivitäts-, Besetzungs- oder Nachbesetzungsgarantien richten sich ausschließlich nach der jeweiligen individualvertraglichen Regelung. Eine Besetzungs- oder Nachbesetzungsgarantie bedeutet im Zweifel die Fortführung der vereinbarten Serviceleistung ohne zusätzliches Servicehonorar; Werbebudgets, Plattformkosten und sonstige Fremdkosten bleiben vom Kunden zu tragen.
2.5. Werbeplattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Google oder andere Anbieter können Kampagnen oder Werbekonten vorübergehend oder dauerhaft einschränken oder deaktivieren. Der Anbieter hat auf solche Entscheidungen keinen unmittelbaren Einfluss. Die Vergütungsansprüche bleiben unberührt, soweit der Anbieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat.
2.6. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder sämtlicher vertraglicher Pflichten Dritte, insbesondere Nachunternehmer, einzusetzen.
2.7. Bei Dienstleistungsverträgen steht dem Anbieter hinsichtlich der konkreten Durchführung der vereinbarten Leistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, soweit die individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes regelt.
2.8. Der Anbieter darf Kampagnenaufbau, Motive, Texte, Zielgruppen, technische Abläufe und eingesetzte Plattformen nach pflichtgemäßem Ermessen anpassen oder durch gleichwertige Maßnahmen ersetzen, soweit Vertragszweck und vereinbarter Leistungsumfang hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
2.9. Ausdrücklich vereinbarte Garantien setzen voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungs-, Zahlungs- und Freigabepflichten vollständig und fristgerecht erfüllt, das vereinbarte Werbebudget bereitstellt und eingehende Bewerbungen unverzüglich und nachweisbar bearbeitet. Verzögerungen, Ablehnungen oder Vertragsbeendigungen durch Bewerber sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters begründen für sich allein keine Pflichtverletzung des Anbieters.
3. Vertragsabschluss
3.1. Die Darstellung von Leistungen auf Websites, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Kunde wird hierdurch zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
3.2. Ein Vertrag kann mündlich per Telefon oder Videokonferenz, in Textform, schriftlich oder durch Unterzeichnung eines individuellen Angebots zustande kommen.
3.3. Eine Aufzeichnung von Telefonaten oder Videokonferenzen zu Beweis- und Dokumentationszwecken erfolgt nur nach vorheriger Information und Einwilligung der Beteiligten.
3.4. Der Kunde darf Login-Daten, Passwörter, Materialien und nicht öffentliche Links, auf die er im Rahmen des Vertrags Zugriff erhält, nicht unbefugt an Dritte weitergeben.
4. Spezielle Regelungen für Personalvermittlung
Nur soweit die Parteien ausdrücklich Personalvermittlungsleistungen vereinbaren, gelten ergänzend die folgenden Regelungen:
4.1. Der Anbieter vermittelt dem Kunden potenzielle Mitarbeiter („Kandidaten“). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache.
4.2. Eine Vermittlung ist erfolgreich, wenn zwischen einem Kandidaten und dem Kunden ein Arbeits- oder sonstiger Beschäftigungsvertrag geschlossen wird. Abweichende Regelungen können im individuellen Angebot getroffen werden.
4.3. Das Anforderungsprofil wird in der Regel in einem Vorabgespräch oder auf elektronischem Weg abgestimmt. Der Anbieter ist hinsichtlich der Kandidatenauswahl unabhängig und kann Profile nach eigenem Ermessen vorschlagen.
4.4. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung besteht nur, soweit dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde.
4.5. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Qualifikationen, Eigenschaften oder die spätere Arbeitsleistung der Kandidaten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.6. Der Anbieter kann Dritte oder Nachunternehmer zur Unterstützung einsetzen.
5. Vergütung
5.1. Die Leistungen werden nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Angebot vergütet. Sofern keine individuelle Vergütung vereinbart wurde, gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Bei Ratenzahlung ist die erste Rate unmittelbar nach Vertragsschluss fällig; weitere Raten sind, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Eine vereinbarte Einrichtungsgebühr wird grundsätzlich einmalig erhoben, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
5.3. In einem vereinbarten Werbebudget können Serviceanteile für Konteneinrichtung, Texte, Suchwörter, Verwaltung, Optimierung und Auswertung enthalten sein, wenn dies im Angebot ausgewiesen oder vereinbart wurde.
5.4. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht auch, wenn der Kunde den Anbieter anweist, Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, oder eine Unterbrechung aus Gründen aus der Sphäre des Kunden erforderlich wird.
5.5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet. Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von fünf Werktagen zu zahlen.
5.6. Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt.
5.7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
5.8. Kosten externer Plattformen, Medienbudgets, Lizenzen, Reisekosten und sonstige ausdrücklich vereinbarte Fremdkosten sind nicht im Servicehonorar enthalten, soweit das individuelle Angebot nichts Abweichendes bestimmt. Erhöhen Drittanbieter ihre Preise oder Abgaben, darf der Anbieter die tatsächlich entstehenden Mehrkosten nach vorheriger Information an den Kunden weiterberechnen.
6. Fristen und Zahlungsverzug
6.1. Leistungsfristen beginnen erst, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung geleistet und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen abgeschlossen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen.
6.3. Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und Leistungen einstellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. In diesem Fall kann der Anbieter den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Beendigung entsteht; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
6.4. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung. Der Anbieter kann außerdem die gesetzliche Verzugspauschale sowie einen nachgewiesenen weitergehenden Verzugsschaden verlangen.
7. Weitere Pflichten der Parteien
7.1. Vereinbarte Leistungen werden grundsätzlich ab Vertragsschluss beziehungsweise ab dem individuell vereinbarten Beginn erbracht.
7.2. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle Informationen, Freigaben, Zugänge und Inhalte zur Verfügung, die für ein bestmögliches Ergebnis erforderlich sind. Hindernisse aus der Sphäre des Kunden lassen den Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt.
7.3. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte und Websites verantwortlich. Er gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugend- oder Datenschutzrecht, verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter ist nicht geschuldet.
7.4. Termine können digital, etwa über Videokonferenzdienste, durchgeführt werden, sofern die Leistung keine Anwesenheit vor Ort erfordert.
7.5. Der Kunde hält die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Leistungen vor und wirkt bei der Behebung technischer Probleme angemessen mit.
7.6. Der Kunde prüft ihm vorgelegte Texte, Anzeigen, Jobseiten, Zielgruppenangaben und sonstige Inhalte unverzüglich auf sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Freigaben sind verbindlich. Erfolgt trotz konkreter Aufforderung und Hinweis auf die Folgen innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung, darf der Anbieter den vereinbarten Zeitplan entsprechend verschieben; hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Anbieters.
7.7. Der Kunde sorgt für eine zeitnahe Bearbeitung eingehender Bewerbungen und für erreichbare Ansprechpartner. Unterbleibt dies, verlängern sich vereinbarte Leistungs- oder Garantiezeiträume angemessen; weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
8. Vertragslaufzeit
8.1. Der Vertrag ist für die individuell vereinbarte Erstlaufzeit fest geschlossen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
8.2. Die Laufzeit beginnt, sofern nicht abweichend vereinbart, mit dem Ausspielungsbeginn der Kampagne, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss, wenn eine Verzögerung aus der Sphäre des Kunden stammt. Die Fälligkeit einer Einrichtungspauschale bleibt unberührt.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder, wenn vereinbart, per Rechnung oder Lastschrift.
9.2. Soweit eine SEPA-Einzugsermächtigung vereinbart wurde, stellt der Kunde diese nach Vertragsschluss rechtzeitig bereit. Der Anbieter haftet nicht für Gebühren oder Kosten, die das kontoführende Institut des Kunden aufgrund fehlender Deckung oder sonstiger Umstände aus der Sphäre des Kunden erhebt.
10. Haftung auf Schadensersatz
10.1. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen und den folgenden Maßgaben.
10.2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet er unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
10.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.4. Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Sperrungen, Reichweitenänderungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Entscheidungen externer Werbe-, Hosting-, Kommunikations- oder Terminplattformen, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat. Gleiches gilt für Angaben, Entscheidungen, Nichterreichbarkeit oder das spätere Verhalten von Bewerbern.
10.5. Soweit gesetzlich zulässig, ist bei leicht fahrlässig verursachten Schäden die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, sofern diese bei Vertragsschluss nicht als typische Folge vorhersehbar waren. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses Abschnitts gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
11.1. Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt.
11.2. Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, nicht offenkundige oder allgemein zugängliche Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
12. Regelungen bei Teilleistungen
12.1. Soweit vereinbarte Leistungen werkvertraglichen Bestimmungen unterliegen, gelten ergänzend die folgenden Regelungen.
12.2. Der Anbieter kann nach Fertigstellung einer Teilleistung deren Abnahme verlangen. Eine abnahmefähige Teilleistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von sieben Werktagen schriftlich oder in Textform konkrete wesentliche Mängel mitteilt und auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
13. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2. Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich und rechtlich zulässig, räumt der Kunde dem Anbieter an bereitgestellten Kampagneninhalten ein sachlich, zeitlich und räumlich ausreichendes Nutzungsrecht ein. Weitergehende oder ausschließliche Rechte bedürfen einer ausdrücklichen individualvertraglichen Vereinbarung.
13.3. Der Kunde gestattet dem Anbieter die Nutzung seiner Marken, Logos, Namen und sonstigen geschäftlichen Kennzeichen im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang.
13.4. Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder mit Rechten Dritter belasteten Inhalten beruhen, die der Kunde bereitgestellt oder freigegeben hat, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
13.5. Der Umfang der Nutzungsrechte des Kunden an Kampagnen, Lizenzen, Texten, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.
13.6. Der Anbieter darf anonymisierte Kampagnen- und Leistungsdaten sammeln, analysieren und zur Verbesserung seiner Leistungen verwenden, soweit kein Rückschluss auf den Kunden oder betroffene Personen möglich ist.
13.7. Soweit dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden, gehen diese – vorbehaltlich einer abweichenden Individualvereinbarung – erst mit vollständiger Zahlung der für die jeweilige Leistung geschuldeten Vergütung über. Rechte an Methoden, Vorlagen, Systemen, Software, Know-how und allgemein einsetzbaren Bestandteilen verbleiben beim Anbieter.
14. Widerrufsrecht
Der Anbieter schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
15. Referenzen
15.1. Der Kunde gestattet dem Anbieter, seinen Unternehmensnamen, seine Marke und sein Logo als Referenz für die Zusammenarbeit zu nennen und dabei öffentlich zugängliche oder vom Kunden freigegebene Kampagnenmotive zu zeigen. Der Kunde kann dieser Nutzung aus einem berechtigten Grund für die Zukunft in Textform widersprechen.
15.2. Nicht öffentlich bekannte wirtschaftliche Kennzahlen, personenbezogene Bewerberdaten und vertrauliche Inhalte werden nur mit gesonderter Freigabe veröffentlicht. Gesetzliche Kennzeichen-, Datenschutz- und Vertraulichkeitsrechte bleiben unberührt.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bonn.
16.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
16.3. Schriftlich oder in Textform vereinbarte zusätzliche oder abweichende Bestimmungen werden Bestandteil des Vertrags und gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Konfliktfall vor.
16.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
16.5. Der Anbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Verträge ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden oder gesetzlich zulässig sind.
Stand: 18. August 2026
